ohne Sonderzahlung!

Audi Q5 35 TDI S tronic¹

Jetzt Eroberungsprämie³ sichern ohne Ihr Fahrzeug in Zahlung zu geben!

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Geschäftsleasingangebot inkl. Eroberungsprämie³:

319.00 EUR2

Modell: Audi Q5 35 TDI S tronic¹

Leistung: 120 (163) KW (PS)

Jährliche Fahrleistung: 10.000 km

Vertragslaufzeit: 48 Monate

Sonderzahlung: 0,00 €

Ausstattungs-Highlights

  • Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar
  • Bluetooth-Schnittstelle
  • Einparkhilfe plus
  • Klimaautomatik
  • LED-Scheinwerfer
  • Lederlenkrad 3-Speichen mit Multifunktion
  • Multifunktionskamera
  • … und vieles mehr!

1 Energieverbrauch (WLTP) in l/100 km: kombiniert 5,6, innerstädtisch 6,9, Stadtrand 5,5, Landstraße 4,9, Autobahn 5,9; CO2-Emissionen (g/km): kombiniert 148. CO2-Klasse: E. Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung (Kraftstoffpreis: 1,95 EUR/l): 1.638,00 EUR/Jahr. Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr): 1. bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 115 EUR/t: 2.553,00 EUR. 2. bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 50 EUR/t: 1.110,00 EUR. 3. bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 190 EUR/t: 4.218,00 EUR. Die Jahressteuer für dieses Fahrzeug liegt bei 259,00 EUR.

2 Ein Angebot der Audi Leasing GmbH, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot ist nur gültig für gewerbliche Einzelabnehmer, die mind. seit 6 Monaten selbstständig sind. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise netto, zzgl. Mehrwertsteuer. Die Überführungskosten sowie die Zulassungskosten werden separat berechnet. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

3 Aktionsbedingungen zur Eroberungsprämie: (Vor-)Besitz eines Fahrzeuges mit Pkw-Zulassung einer Fremdmarke – ausgenommen sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen Pkw, Seat/Cupra, Skoda, Porsche sowie Volkswagen Nutzfahrzeuge. Das Altfahrzeug muss mind. 4 Monate vor Auftragseingang auf den Kunden zugelassen sein. Altfahrzeughalter und der Neufahrzeughalter müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen: Privatkunden - 1. Personenidentität oder 2. Eheliche, Eltern-Kind-Beziehung (auch Stiefeltern-Stiefkinder-Beziehung) oder eingetragene Lebensgemeinschaft. Betreffende Personen müssen nicht in häuslicher Gemeinschaft leben oder 3. Eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gleichem Wohnsitzt (Erst- und Zweitwohnsitz werden akzeptiert). Gewerbliche Kunden (keine Großkunden): 1. Gleicher Firmenname oder 2. Gleicher Standort (Betriebsgelände) und gleicher Geschäftszweck oder 3. Haltereintrag auf ein Unternehmen und ein Halteeintrag auf den Geschäftsführer oder Inhaber dieses Unternehmens.

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